Unser Bekenntnis zu Wirtschaft und Menschenrechten
Für ROTOCON Europe GmbH sind die Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
feste Bestandteile unserer Geschäftstätigkeit. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) sowie zu den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, einschließlich des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Grundsätze
- Achtung der international anerkannten Menschenrechte in unserem Unternehmen und entlang unserer Lieferketten.
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie jeglicher Form moderner Sklaverei.
- Verbot von Diskriminierung, Gewährleistung von Chancengleichheit und fairen Arbeitsbedingungen.
- Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
- Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie angemessener Entlohnung.
- Schutz der Umwelt im Einklang mit den geltenden umweltbezogenen Pflichten.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Wir betreiben ein angemessenes Risikomanagement, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im
eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern zu identifizieren, zu vermeiden
und zu minimieren. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie
die Einbindung unserer Geschäftspartner durch entsprechende vertragliche Zusicherungen und einen
Verhaltenskodex für Lieferanten.
Beschwerdeverfahren
Hinweise auf mögliche Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten können über
unser Hinweisgebersystem gemeldet werden. Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt; Repressalien
gegen hinweisgebende Personen werden nicht geduldet. Nähere Informationen finden Sie unter
Hinweisgebersystem.
Berichterstattung
Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten berichten wir im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
[Optional: Verweis/Link auf die jährliche Grundsatzerklärung bzw. den Bericht.]
Stand: 31. Mai 2026