Hinweisgebersystem


Unser Hinweisgebersystem

Integrität und die Einhaltung von Recht und Gesetz sind die Grundlage unseres Handelns. Über unser
Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auf Verstöße – etwa gegen gesetzliche Vorschriften, gegen
unsere internen Richtlinien oder auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken – vertraulich
melden. Das System steht Beschäftigten ebenso wie externen Personen (z. B. Geschäftspartnern,
Lieferanten, Kunden) offen.

Was kann gemeldet werden?

  • Verstöße gegen geltendes Recht (z. B. Korruption, Betrug, Kartellrecht, Datenschutz).
  • Verstöße gegen interne Richtlinien und unseren Verhaltenskodex.
  • Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen in unserer Lieferkette
    (vgl. Wirtschaft und Menschenrechte).

Wie können Sie einen Hinweis abgeben?

Hinweise können Sie über folgende(n) Kanal/Kanäle einreichen:

  • Online-Meldekanal: [HINWEISGEBER-KANAL-URL]
  • E-Mail: [HINWEISGEBER-E-MAIL]
  • Postanschrift (vertraulich): [HINWEISGEBER-POSTANSCHRIFT]

Eine anonyme Meldung ist möglich. Bitte geben Sie Ihren Hinweis so konkret wie möglich an.

Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien

Wir behandeln alle Hinweise streng vertraulich und schützen die Identität der hinweisgebenden Person
sowie der vom Hinweis betroffenen Personen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Repressalien gegen
Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden nicht geduldet. Auch die Rechte
betroffener Personen werden gewahrt.

Bearbeitung Ihres Hinweises

Eingehende Hinweise werden von einer unparteiischen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle
bearbeitet. Sie erhalten – sofern Kontaktdaten vorliegen – innerhalb der gesetzlichen Fristen eine
Eingangsbestätigung sowie eine Rückmeldung zu ergriffenen Maßnahmen.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt ausschließlich zur
Bearbeitung des Hinweises und nach Maßgabe der Hinweise zum Datenschutz.

Stand: 31. Mai 2026